Donnerstag, 05.02.2026

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf und fordert weiter Biosicherheit

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Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. In einer Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar 2026, teilte die Stadt mit, dass ab Sonntag, 18. Januar 2026, auch größere Bestände wieder Auslauf im Freien erhalten dürfen. Kleinere Haltungen waren bereits im Dezember 2025 von Lockerungen betroffen gewesen.

Grund für die Aufhebung

Die Stadt begründet den Schritt mit einer Beruhigung des Seuchengeschehens. Wiesbaden folgt damit anderen Kreisen in Hessen, in denen die Beschränkungen bereits gelockert worden waren. Die Allgemeinverfügung ersetzt die zuvor bestehenden Auflagen, lässt Geflügelhaltern jedoch wieder die Möglichkeit, ihre Tiere ins Freie zu lassen.

Vorgaben für Geflügelhalter bleiben bestehen

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht bleiben Vorgaben zur Biosicherheit verbindlich. Die Stadt weist darauf hin, dass solche Maßnahmen ein wirksames Mittel sind, um das Risiko eines Erregereintrags zu reduzieren. Geflügelhalter müssen demnach weiterhin Schutzkleidung verwenden, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern durchführen sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sicherstellen.

Weitere Informationen und verbindliche Anforderungen

Die konkreten Anforderungen und Hinweise zur Umsetzung sind auf der Webseite der Landeshauptstadt einsehbar. Die Stadt nennt dort detaillierte Vorgaben für den Bestandsschutz und die Tierseuchenüberwachung. Die entsprechenden Vorgaben sind unter folgender Adresse abrufbar: www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe.

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