Dienstag, 10.02.2026

Susannastraße in Igstadt auf Tempo 30 begrenzt wegen Lärmschutz

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Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt auf der Susannastraße in Igstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Die Maßnahme soll den Anwohnerinnen und Anwohnern Lärmschutz bieten und folgt einer Forderung des Ortsbeirats.

Entscheidung nach rechtlicher Prüfung

Das Verkehrsdezernat begründet die Entscheidung mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Regelung sei nach einer rechtlichen Prüfung möglich gemacht worden. Dort, wo Menschen wohnen und schlafen und wo Kinder sich aufhalten, habe die Bevölkerung ein Recht auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld, so Kowol. Ziel sei es, Menschen vor Lärm zu schützen, sowohl tagsüber als auch nachts, immer dann, wenn Grenzwerte überschritten werden.

Lärmberechnungen bestätigen Notwendigkeit

Das Umweltamt hat umfangreiche Lärmberechnungen durchgeführt, die dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren entsprechen. Nach Angaben der Stadt bestätigten diese Berechnungen die Notwendigkeit einer Reduzierung auf Tempo 30 in der Susannastraße.

Weitere Maßnahmen in Wiesbaden geplant

Das Verkehrsdezernat kündigte an, weitere Einschränkungen auf Hauptverkehrsstraßen mit Wohnbevölkerung umzusetzen. Betroffene Abschnitte sind unter anderem Nauroder Straße in Bierstadt bei den Hausnummern 59 bis 132 und Barbarossa Straße sowie Wandersmannstraße in Erbenheim bei den Hausnummern 38 bis 54.

In Biebrich sind Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße vorgesehen. In Kastel ist die Wiesbadener Straße genannt. Im Westend und an der Bleichstraße ist der Zietenring betroffen. Im Stadtteil Südost betrifft die Begrenzung die Frankfurter Straße zwischen den Hausnummern 19 und 31 beziehungsweise zwischen 17 und 40. Außerdem ist die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis zur Willi Werner Straße vorgesehen.

Ausblick auf weitere Prüfungen

Unabhängig von den genannten Maßnahmen werden Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten geprüft und dort umgesetzt, wo Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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