Die Stadt Mainz hat ihre Informationskampagne gegen Feuerwerk in der Nähe des Tierheims und der zoologischen Anlagen fortgesetzt. Nach Angaben der Stadt sollte die Aktion, die bereits 2024 eine merkliche Ruhe für Tiere rund um das Tierheim, den Wildpark Gonsenheim und die Gehege im Stadtpark bewirkt habe, auch zum Jahreswechsel 2025 wieder auf Rücksichtnahme hinwirken.
Kampagne und Maßnahmen
Stadtverwaltung, Tierschutzverein Mainz und der Förderverein des Wildparks setzen auf Plakate, Banner, Flyer, Presse- und Social Media Arbeit. Bereits laufend werden Plakate und Flyer verteilt und Banner aufgehängt, kurz vor Weihnachten sollen zudem Litfaßsäulen die Motive zeigen. Zum Jahresende werden die Motive zusätzlich auf dem LED GIANT MAINZ am Alicenplatz zu sehen sein.
Oberbürgermeister Nino Haase sagte, die Botschaft, dass Tiere Schutz benötigen und in den genannten Bereichen nicht geböllert werden solle, habe 2024 angekommen. Er habe sich in der vergangenen Silvesternacht selbst davon überzeugt. Wegen der unveränderten Rechtslage werde die Kampagne in gleicher Form fortgeführt. Ziel sei ein ruhiger Jahreswechsel für Mensch und Tier.
Tiere als Botschafter
Als Gesichter der Kampagne dienen konkrete Tiere aus Tierheim und Park. Das Helle Großsilber Kaninchen Karla, Ziegenbock Der kleine Mann und der Papagei Rico repräsentieren den Wildpark Gonsenheim und die Anlagen im Stadtpark. Hund Grigore und Taube Hedwig stehen für das Tierheim in der Zwerchallee. Kater Toulouse, der zwischenzeitlich vermittelt worden sei, werde ebenfalls genannt, um auf das Thema aufmerksam zu machen.
Vertreterinnen des Tierschutzvereins dankten den Mainzerinnen und Mainzern für die Rücksichtnahme im vergangenen Jahr und appellierten erneut, im Umfeld der Schutzgebiete auf Feuerwerk zu verzichten, damit Tiere, zum Beispiel Igel im Winterschlaf und freilebende Vögel, nicht gefährdet oder aus dem Schlaf gerissen werden.
Rechtslage und Bußgelder
Die Stadt weist zugleich auf die rechtlichen Grenzen ihres Handelns hin. Ein generelles Feuerwerksverbot für bestimmte Areale lässt nach Angaben der Verwaltung die geltende Gesetzeslage nicht zu. Ordnungsdezernentin Manuela Matz erklärte, man sehe Handlungsbedarf, könne aber rechtlich kein Verbot erlassen.
Unabhängig von der Kampagne gilt die gesetzliche Regelung für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2. Diese dürfen demnach nur am 31.12.2025 und am 01.01.2026 abgebrannt werden. Außerhalb dieser beiden Tage gezeigtes Abbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen stellt die Stadt Mainz auf der Webseite www.mainz.de/tierschutz-silvester zur Verfügung.
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