Seit Sonntag, 14. Dezember, dürfen Geflügel in Haltungen mit bis zu 50 Tieren wieder ins Freie. Für größere Bestände bleibt die Pflicht, die Tiere einzustallen, vorerst bestehen. Die Behörden begründen die Maßnahme mit dem aktuell geringeren Zug der Wildvögel, warnen aber zugleich vor anhaltendem Infektionsrisiko.
Grund für die teilweise Lockerung
Nach Angaben der zuständigen Stellen ist der Vogelzug derzeit weitgehend zum Erliegen gekommen, weshalb das Risiko eines Eintrags durch ziehende Wildvögel gesunken sei. Gleichzeitig bestehe weiterhin eine erhöhte Gefährdung, weil inzwischen auch heimische Vogelpopulationen an dem Erreger erkrankt sind und verendeten. Aus diesem Grund werden größere Geflügelbestände weiterhin besonders geschützt.
Verpflichtungen für alle Halter
Unabhängig von der Größe der Haltung bleiben erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Das betrifft sowohl Kleinsthaltungen als auch Betriebe mit vielen Tieren. Zudem sind Veranstaltungen mit Geflügel untersagt. Das Verbringen von Geflügel sowie die Abgabe im Reisegewerbe bleiben ebenfalls verboten, um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu reduzieren.
Weitere Regelungen am Rhein und Meldepflicht für tote Vögel
Am Rheinufer ist das Führen von Hunden wieder ohne Leine möglich, sofern keine anderen örtlichen Regelungen entgegenstehen. Dort, wo gesonderte Bestimmungen gelten, bleiben die bestehenden Leinenpflichten bestehen. Auf der Schiersteiner Aue gilt die Leinenpflicht weiterhin wegen der Afrikanischen Schweinepest.
Tote Wild- und Wasservögel sollen weiterhin dem Amt für Veterinärwesen gemeldet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten steht die Leitstelle der Feuerwehr als Kontaktmöglichkeit zur Verfügung.
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