Seit Samstag, 7. Februar, sind bei der Beantragung von Personalausweisen höhere Gebühren fällig. Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zahlen künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren steigt die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich genau ändert
Die neuen Sätze gelten für Neuausstellungen und damit verbundene Anträge. Die Änderung wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern beschlossen. Zuvor hatte der Bundesrat der Maßnahme zugestimmt. Die höheren Gebühren sind seit dem genannten Datum verbindlich.
Begründung der Behörden
Das Innenministerium nennt mehrere Gründe für die Erhöhung. Gestiegene Kosten bei der Herstellung der Ausweise, ein höherer Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und der Ausbau digitaler Prozesse werden als Begründung angeführt. Diese Faktoren hätten die bisherigen Gebührensätze nicht mehr abgedeckt, heißt es in der Verordnung.
Wer betroffen ist und welche Folgen zu erwarten sind
Betroffen sind alle Personen, die einen neuen Personalausweis beantragen oder einen bestehenden Ausweis ersetzen lassen. Die Erhöhung betrifft sowohl Erwachsene ab 24 Jahren als auch jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller. Für Haushalte und Verwaltungen dürften die Mehrkosten im Einzelfall überschaubar sein, insgesamt bedeuten sie aber höhere Einnahmen aus Verwaltungsgebühren.
Weitere Details zur Umsetzung und mögliche Ausnahmen regelt die Verordnung des Bundesministeriums des Innern. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihren zuständigen Einwohnermeldeämtern informieren, welche Unterlagen und Fristen beim Antrag zu beachten sind.
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