Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Rechtsstreit zwischen Condor und Lufthansa eine bedeutende Entscheidung getroffen. Die Richter entschieden, dass die Lufthansa nicht verpflichtet ist, Condor-Passagiere zu bevorzugen.
Die bisherigen Vorzugskonditionen für Condor wurden als rechtswidrig eingestuft, und das Bundeskartellamt hob seinen Beschluss aufgrund von Verfahrensfehlern auf. Lufthansa bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor und wird weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines Interlining-Abkommens anbieten.
Die gerichtliche Entscheidung bestätigt die Zulässigkeit der Kündigung der Kooperation seitens Lufthansa und des Angebots von Zubringerflügen über Interlining-Abkommen.