Ein aktueller Fall sorgt für Diskussionen vor dem Bundesverwaltungsgericht: Eine Frau aus Bayern weigert sich, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen, da sie das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als zu einseitig empfindet. Die Gerichte haben bisher aus rechtlichen Gründen die Klage abgewiesen, betonten jedoch, dass dies nicht auf einer inhaltlichen Prüfung des Programms basiert. Die Klägerin hat nun beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingereicht, um zu klären, ob die Verwaltungsgerichte die Programmvielfalt überprüfen müssen.
Das bevorstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird erhebliche rechtliche Fragen aufwerfen. Es wird entscheidend sein, ob die Verwaltungsgerichte die Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überprüfen müssen und welche Hürden für zukünftige Klagen gelten. Ein positiver Ausgang für die Klägerin könnte neue Wege für die Kritik an der Programmausrichtung der Sender eröffnen und somit eine Debatte über die Programmauswahl im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstoßen.