Der Verbandschef der deutschen Kassenärzte, Andreas Gassen, hat kürzlich eine Änderung in den Krankschreibungsregelungen gefordert. Aktuell sieht die gesetzliche Regelung vor, dass eine Krankschreibung erst nach drei Kalendertagen erforderlich ist. Allerdings können Arbeitgeber bereits nach einem oder zwei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Gassen schlägt vor, diese Regelung anzupassen und Krankschreibungen erst ab dem vierten oder fünften Tag vorzulegen.
Statistiken zeigen, dass jährlich etwa 116 Millionen Krankschreibungen erfolgen, wobei 35% davon maximal drei Tage dauern. Durch die vorgeschlagene Änderung könnten unnötige Arztbesuche reduziert werden, was zu einer erheblichen Entlastung des Gesundheitssystems führen könnte. Es wird geschätzt, dass dies zu einer Einsparung von 1,4 Millionen Arbeitsstunden oder 100 Millionen Euro führen würde, wenn Kurzkrankschreibungen vermieden werden.
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