Mittwoch, 15.07.2026

Eltville erhält rund 103.000 Euro für barrierefreien Ausbau der Feuerwache

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Der Landesregierung übergab Fördermittel in Höhe von rund 103.000 Euro für den barrierefreien Umbau der Versammlungsstätte in der Feuerwache von Eltville am Rhein. Die Summe entspricht nach Angaben der Verantwortlichen etwa 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Bescheid wurde von Staatssekretärin Manuela Strube übergeben, Bürgermeister Patrick Kunkel nahm ihn für die Stadt entgegen.

Geplante Baumaßnahmen

Die Stadt plant, den Versammlungsraum im ersten Obergeschoss der Feuerwache durch mehrere Maßnahmen zugänglicher zu machen. An der Rückseite des Gebäudes neben dem Schlauchturm ist das Einbauen eines Aufzugs vorgesehen. Zusätzlich sollen zwei Parkplätze für mobilitätseingeschränkte Personen ausgewiesen werden, damit diese nicht die Rettungswege der Feuerwehr kreuzen müssen.

Weitere Änderungen betreffen Eingangsbereiche und Innentüren: Dazu gehört eine elektrisch öffnende Tür am Eingang sowie zusätzliche automatisch öffnende Türen im Innenraum. Im vorderen Treppenhaus ist die Ergänzung eines zweiten Handlaufs geplant, um das Treppensteigen sicherer zu machen.

Finanzierung und politische Bewertung

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Nach Angaben der Landesvertretung decken die bereitgestellten Mittel rund drei Viertel der förderfähigen Kosten. Staatssekretärin Strube betonte, die Landesregierung trage dazu bei, dass Orte der Zusammenkunft möglichst ohne Hindernisse nutzbar werden, und hob Barrierefreiheit als Voraussetzung gleichberechtigter Teilhabe hervor.

Bürgermeister Kunkel erklärte, die finanzielle Unterstützung des Landes sei für die Stadt wichtig, um inklusive kommunale Angebote auszubauen. Er betonte, es sei bedeutsam, dass die Kommunen in ihrer Arbeit vor Ort nicht allein gelassen würden.

Einordnung in Landesstrategie

Die Maßnahme steht in der Tradition hessischer Initiativen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, die für Deutschland seit dem 26. März 2009 gilt. Hessen hat nach eigenen Angaben eine Stabsstelle im Sozialministerium geschaffen und eine staatliche Anlaufstelle nach Artikel 33 der Konvention eingerichtet. Diese Strukturen dienen laut Landesregierung der Verstetigung von Umsetzungsmaßnahmen und der Zusammenarbeit mit Kommunen.

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