Die Stadt Eltville am Rhein hat Regeln für den Jahreswechsel 2025/2026 veröffentlicht. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt und dürfen ausschließlich von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. In mehreren Bereichen der Stadt gilt ein Abbrennverbot, um Menschen und besonders gefährdete Bausubstanz zu schützen.
Erlaubte Zeiten und Grundregeln
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Nutzung von Kleinfeuerwerken zeitlich begrenzt ist. Anwenderinnen und Anwender sollen die Sicherheitsvorgaben der Hersteller beachten und die allgemein übliche Vorsicht walten lassen, damit niemand zu Schaden kommt. Die Stadt empfiehlt zudem, auf pyrotechnische Artikel mit reinem Knalleffekt, etwa Böller und ähnliche Kanonenschläge, zu verzichten. Entsorgter Abfall ist ordnungsgemäß zu beseitigen.
Konkrete Sperrzonen in den Stadtteilen
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten. Zudem gelten flächendeckende Verbote in besonders brandempfindlichen Bereichen. In der Kernstadt betrifft das den Altstadtbereich. In Erbach gilt das Verbot für die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie für Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse. In Hattenheim reicht die Sperrzone ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Im Stadtteil Martinsthal ist der Bereich des Lindenplatzes ausgewiesen.
Appell der Stadt und Hintergrund
Bürgermeister Patrick Kunkel bittet die Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste der Eltviller Altstadt, pyrotechnische Raketen und Effektartikel vorzugsweise im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzubrennen. Aus Sicherheitsgründen soll die Flugrichtung der Raketen zum Rhein gewählt werden. Die Stadt erinnert außerdem daran, bestehende Halte- und Parkverbote zu beachten, damit ausreichende Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte frei bleiben.
Hintergrund der verschärften Hinweise sind frühere Vorfälle: In der Eltviller Altstadt hatte ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper einen Großbrand mit erheblichem Sachschaden ausgelöst. Vor diesem Hintergrund betont die Verwaltung die Bedeutung von Rücksichtnahme und Sicherheit bei den Silvesteraktivitäten.
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