Donnerstag, 28.08.2025

Gesetzesänderung verlängert Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen für Finanzinstitute

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Die Bundesregierung hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf Finanzinstitute haben wird. Banken, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen werden nun gesetzlich verpflichtet, Buchungsbelege für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu verstärken und insbesondere Cum-Cum-Geschäfte genauer zu untersuchen, die dem Staat einen Schaden von 28,5 Milliarden Euro verursacht haben.

Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist ist eine direkte Reaktion der Bundesregierung auf Kritik und eine Warnung der ehemaligen Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker vor verkürzten Fristen. Diese Entscheidung wird auch im Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 berücksichtigt, der sowohl neue Schulden als auch Sparmaßnahmen vorsieht.

Verschiedene politische Parteien unterstützen diese Maßnahme, da sie darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und potenzielle Steuereinnahmen durch die Aufklärung von Cum-Cum-Geschäften zu sichern. Es wird betont, dass ein koordiniertes Vorgehen und eine verstärkte Zusammenarbeit erforderlich sind, um die Effektivität dieser Maßnahmen zu gewährleisten.

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