Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat verfügt, dass in der Zeit vom Samstag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 31. Dezember keine belastenden Verwaltungsakte wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle an Bürgerinnen und Bürger verschickt werden sollen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn zwingende Gründe dies erfordern.
Was angeordnet wurde
Die Verfügung sieht vor, dass die Stadtverwaltung vor dem Jahreswechsel auf das Versenden von Schreiben verzichtet, die für Betroffene finanzielle oder rechtliche Nachteile bedeuten können. Konkret nennt die Mitteilung Mahnungen und Zahlungsbefehle als Beispiele für solche belastenden Verwaltungsakte.
Ausnahmen für Steuer und Vollstreckung
Für Fälle aus dem Steuerbereich und für Maßnahmen, die aus Vollstreckungsverfahren resultieren, gilt eine abweichende Regelung. Hier greift nach Angaben der Verwaltung der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung. Demnach können in diesen Bereichen andere Fristen und Pflichten zu beachten sein, die einen Versand auch in der angegebenen Zeit rechtfertigen.
Zweck und Umsetzung
Hintergrund der Anordnung ist das Bemühen, den Weihnachtsfrieden zu wahren und Bürgerinnen und Bürgern in der Adventszeit unnötige Belastungen zu ersparen. Die Verwaltung betont, dass nur in begründeten Einzelfällen von der Regel abgewichen wird.
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